Stiftung ear – Lösung zur Steigerung der Entsorgungsquote

In Deutschland wurden im Jahr 2019 rund 44 Prozent des E-Schrotts entsorgt und fachgerecht recycelt. Damit erfüllt das Land die geforderte EU-Mindestquote von 65 Prozent bei Weitem nicht. Das muss besser werden und es gibt bereits einen Plan.

Die Stiftung ear hat vom Bundesumweltamt die Aufgabe erhalten, sich um die Entsorgung aller Elektronikaltgeräte zu kümmern. Das umfasst nicht nur Handys und Computer, sondern auch Toaster, Taschenlampen und vieles mehr. Davon schlummert immer noch ein großer Anteil in den deutschen Haushalten. Manche verwahren alte Geräte in der Hoffnung, diese doch nochmal nutzen zu können. Die meisten allerdings haben schlicht keine Ahnung, wie die Geräte fachgerecht entsorgt werden beziehungsweise wo sie das machen können. Der Weg zum städtischen Entsorger ist weit, also landet vieles im Hausmüll. Verbotenerweise. Elektroschrott ist wertvoll und seine Sammlung kann einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Bei falscher Entsorgung gelangen giftige Schadstoffe in den Boden oder das Trinkwasser. Wer richtig entsorgt, der hilft das zu verhindern. Außerdem lassen sich wertvolle Rohstoffe aus den Altgeräten wunderbar recyceln und für den Bau neuer Geräte wiederverwenden. Bislang mussten Bauteile dafür lange Wege aus anderen Teilen der Welt zurücklegen. Wichtiger wäre es, diese direkt vor der Haustür zu haben.

2022 soll sich etwas ändern. Eine Mammutaufgabe ist es nun, die Denkweise der Deutschen zu ändern und ihnen neue einfache Wege aufzuzeigen, ihren Elektromüll künftig besser und umweltgerechter zu entsorgen. Als „gemeinsame Stelle der Hersteller“ hat sich die Stiftung ear jetzt dem Problem angenommen und auch schon konkrete Pläne veröffentlicht, um die Entsorgungsquote endlich zu steigern. So sollen mehr Abgabestellen im öffentlichen Raum bereitgestellt werden. Dazu soll der Einzelhandel stärker involviert werden. Die Abgabestellen würden dann als Bindeglied zwischen den Verbrauchern und dem Entsorgungsunternehmen fungieren. Zusätzliche Kosten kämen dafür nicht auf die Geschäfte zu, die Gebühren für die Entsorgung sind ohnehin Teil einer festen Gebührenverordnung, festgesetzt vom BMU.

Bildurheber: maxxyustas

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