Sinnvoller Umgang mit Speiseöl: Wiederverwenden und Umwelt schonen

Sinnvoller Umgang mit Speiseöl: Wiederverwenden und Umwelt schonen

Speiseöle sind nicht nur wertvolle Geschmacksträger in der Küche, sie lassen sich auch im Haushalt vielfach anwenden. Deshalb ist es umso wichtiger, Speiseöl-Reste nicht zu entsorgen, sondern sie sinnvoll weiterzuverwenden.

Zunächst gilt es, die Reste zu filtern und sie dann richtig aufzubewahren. Wer alte Flaschen übrig hat, der füllt das Speiseöl einfach um. Es besteht zudem die Möglichkeit, gereinigte Marmeladen- oder Joghurtgläser für diese Zwecke zu nutzen. Bei Frittiertem Öl sollte dieses zunächst abkühlen. Danach durch ein feines Sieb oder ein Leinentuch filtern, damit Speisereste von Pommes oder Hähnchen aufgefangen werden. Anschließend umfüllen in den sauberen Behälter.

Und was dann? Speiseöl weiterverwenden

Nun bieten sich unzählige Möglichkeiten, das gereinigte Öl weiterzuverwenden. Wer mag, der aromatisiert es mit Gewürzen oder Kräutern, um damit Saucen oder Dressings für Salate herzustellen. Vieles davon wächst vielleicht im eigenen Garten oder auf dem Balkon. Dann kostet die Herstellung nichts, außer etwas Arbeit. Es hilft dem Aroma, wenn die Gewürze vorher getrocknet werden. Das klappt in der Sonne ebenso gut wie im Backofen bei niedriger Temperatur. Alternativ dazu ist das Öl natürlich auch in der Ursprungsform noch gut verwendbar zum Braten oder Frittieren. So startet der Kreislauf wieder von vorn und verursachte keine zusätzlichen Kosten für neues Öl.

Reinigen und Pflegen

Fernab vom Kochen eignet sich Öl aber auch wunderbar für Arbeiten im Haushalt. Gusseisenpfannen zum Beispiel lassen sich wunderbar mit dem Öl reinigen, auch Küchengeräte werden wieder gängig, wenn sie richtig geschmiert sind. Wer damit keine Probleme hat, der kümmert sich einfach um die eigene Haut und stellt daraus Seife her. Das Öl bildet die Basis, hinzu kommen Aromen und sonstige Bestandteile. Entsprechende Anleitungen finden sich im Internet zuhauf.

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Richtig entsorgen: Was unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz fällt

Richtig entsorgen: Was unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz fällt

Seit dem 1. Juli 2022 gibt es ein neues Gesetzt zur korrekten Entsorgung und Annahme von Altgeräten im Elektronikbereich. Was das alles beinhaltet und wie sich damit die angestrebte Recyclingquote von 65 Prozent erreichen lässt, dass hat sich der Gesetzesgeber genau ausgedacht.

Etwa 45 Prozent der Altgeräte werden in Deutschland fachgerecht entsorgt. Damit liegen wir weit hinter der gewünschten Quote zurück. Die Gründe dafür sind in erster Linie in den komplizierten Rücknahmebedingungen der Händler zu suchen. Da ist es für den Kunden einfach schwer, den richtigen Weg zu finden, um sein Altgerät zu entsorgen. Und das mit fatalen Folgen für die Umwelt. Experten schätzen, das in deutschen Schubladen mehr als 200.000 Handys ungenutzt herumliegen. Dabei enthalten sie wertvolle Metalle, die dringend benötigt werden, um neue Geräte herzustellen. Ein neues Gesetz soll die Entsorgung jetzt einfacher machen, doch was bringt das wirklich?

Augen auf beim Neukauf

Wer sich eine neue Waschmaschine leistet, der kann davon ausgehen, dass der Händler das alte Gerät mit zurücknimmt und fachgerecht recycelt. Anders sieht es aus bei Fönen, Toastern oder ähnlichen Kleingeräten. Diese konnten bislang entweder über den Schrotthändler oder an den entsprechenden Entsorgungsstellen abgegeben werden. Oft zu Ungunsten des Kunden, denn der wusste meist nicht, wohin oder hatte schlicht keine Lust, sich damit zu befassen. Das Ergebnis war, dass viele Altgeräte, die nützliche Metalle enthalten, einfach in den Abfall gegeben wurden. Nun haben Händler die Verpflichtung, egal ob im Ladengeschäft selbst oder im Onlinehandel, Kleingeräte kostenlos zurückzunehmen, selbst wenn sie diese gar nicht verkauft haben. Das gilt allerdings nur für solche Geräte, die eine Länge von 25 cm nicht überschreiten. In diesem Fall darf der Kunde 3 gleiche Geräte zur Entsorgung abgeben, ohne dass ihm dafür Kosten entstehen.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz – Regeln über Regeln

Anders sieht es aus bei größeren Geräten. Hier funktioniert oftmals nur der Tausch, ein neues Gerät gegen das Alte. Davon ausgenommen sind Ladengeschäfte die kleiner sind als 400 Quadratmeter. Diese können die Altgeräte zwar freiwillig einsammeln, zum Beispiel in extra dafür vorgesehenen Mülltonnen, allerdings dürfen sie gesetzlich dazu nicht verpflichtet werden. Wichtig für Kunden ist darüber hinaus zu wissen, dass selbst Textilien Elektromüll sein können – nämlich dann, wenn sie zu den sogenannten funktionalen Bekleidungsstücken oder Schuhen gehören und mit einer Licht- oder Wärmefunktion ausgestattet sind. Es ist also weiterhin nicht leicht, den Dschungel an speziellen Regelungen zu durchschauen und das Recycling wirklich einfach für Kunden und Händler zu gestalten. Damit bleibt abzuwarten, ob zukünftig die angestrebte Quote von 65 Prozent erreicht werden kann oder ob das Gesetz allein, so wie es ist, nicht ausreicht.

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Aus Plastik mach Öl

Neuste Forschungen belegen, dass mindestens 8 Millionen Tonnen Plastikmüll in den Meeren landen, anstatt sorgfältig recycelt zu werden. Um diese extremen Werte nach unten zu korrigieren, hat sich das Unternehmen Mura eine besondere Lösung überlegt. Sie verwandelt Altplastik zurück in Öl.

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