Trennhinweise bei der Müllentsorgung

Müllentsorgung ist ein wichtiges Thema. Denn nur, wer korrekt trennt, sorgt dafür, dass sein ökologischer Fußabdruck kleiner wird. Manchmal ist es gar nicht so einfach, genau zu erkennen, welche Tonne die richtige ist. Hier würde ein einheitliches Kennzeichnungssystem helfen.

Inzwischen sind die meisten Verpackungen mit Hinweisen zur korrekten Entsorgung versehen. Leider gibt es viele verschiedene Kennzeichnungen dafür. Mehrere Vereine haben sich gegründet, um ein einheitliches Kennzeichnungssystem zu entwickeln.

Müllentsorgung: Einheitliches System zur Verbesserung der Recyclingquote

Immer mehr Unternehmen haben die Notwendigkeit eindeutiger Entsorgungshinweise auf Verpackungen für den Verbraucher erkannt. Dies ist ein positives Signal, denn inzwischen sind auf nahezu jeder Verpackung entsprechende Symbole zu sehen. Leider ist es noch nicht gelungen, an dieser Stelle ein einheitliches System zu entwickeln. So sind Verbraucher auch oft verwirrt, weil unterschiedliche Symbole die gleiche Aussage treffen sollen. Einer Umfrage zufolge trennen bislang nur rund 60 Prozent der Verbraucher ihren Müll richtig.
Der Verein Trennhinweis e. V. wurde von verschiedenen Entsorgungsbetrieben gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht, ein solches, einheitliches Kennzeichnungssystem zu entwickeln. Dies ist mittlerweile gelungen. Das System funktioniert herstellerübergreifend und kann kostenlos genutzt werden. Es richtet sich an Hersteller und Händler gleichermaßen.

Registrierung bei der ZSVR für kostenlose Nutzung

Jedes Unternehmen, das bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister angemeldet ist, hat die Berechtigung, das neu entwickelte, einheitliche Kennzeichnungssystem für die eigenen Verpackungen zu nutzen. Die Vereinheitlichung der Symbolik soll den Verbrauchern die richtige Entsorgung deutlich leichter machen. Ein weiterer Vorteil soll die daraus resultierende Erhöhung der Recyclingquote werden.
Als Folge der einheitlichen Kennzeichnungen soll sich nicht nur die Menge der recycelbaren Materialien erhöhen, sondern auch die Qualität der gesammelten Stoffe zunehmen. Damit hätten die Entsorgungsbetriebe weniger Probleme beim fachgerechten Recycling und könnten viel mehr Ressourcen in den Wertstoffkreislauf zurückführen. Dies entlastet die Umwelt enorm. Werden mehr Stoffe recycelt und wiederverwendet, müssen weniger Ressourcen der Erde neu entnommen werden.
Vor allem für die Verbraucher bedeutet das einheitliche Kennzeichnungssystem eine große Entlastung. Mülltrennung könnte so einfach sein. Inzwischen haben sich bereits namhafte Unternehmen dieser interessanten Initiative angeschlossen. Dazu zählen zum Beispiel Bübchen, Hochland und Netto.

Richtig entsorgen: Was unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz fällt

Richtig entsorgen: Was unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz fällt

Seit dem 1. Juli 2022 gibt es ein neues Gesetzt zur korrekten Entsorgung und Annahme von Altgeräten im Elektronikbereich. Was das alles beinhaltet und wie sich damit die angestrebte Recyclingquote von 65 Prozent erreichen lässt, dass hat sich der Gesetzesgeber genau ausgedacht.

Etwa 45 Prozent der Altgeräte werden in Deutschland fachgerecht entsorgt. Damit liegen wir weit hinter der gewünschten Quote zurück. Die Gründe dafür sind in erster Linie in den komplizierten Rücknahmebedingungen der Händler zu suchen. Da ist es für den Kunden einfach schwer, den richtigen Weg zu finden, um sein Altgerät zu entsorgen. Und das mit fatalen Folgen für die Umwelt. Experten schätzen, das in deutschen Schubladen mehr als 200.000 Handys ungenutzt herumliegen. Dabei enthalten sie wertvolle Metalle, die dringend benötigt werden, um neue Geräte herzustellen. Ein neues Gesetz soll die Entsorgung jetzt einfacher machen, doch was bringt das wirklich?

Augen auf beim Neukauf

Wer sich eine neue Waschmaschine leistet, der kann davon ausgehen, dass der Händler das alte Gerät mit zurücknimmt und fachgerecht recycelt. Anders sieht es aus bei Fönen, Toastern oder ähnlichen Kleingeräten. Diese konnten bislang entweder über den Schrotthändler oder an den entsprechenden Entsorgungsstellen abgegeben werden. Oft zu Ungunsten des Kunden, denn der wusste meist nicht, wohin oder hatte schlicht keine Lust, sich damit zu befassen. Das Ergebnis war, dass viele Altgeräte, die nützliche Metalle enthalten, einfach in den Abfall gegeben wurden. Nun haben Händler die Verpflichtung, egal ob im Ladengeschäft selbst oder im Onlinehandel, Kleingeräte kostenlos zurückzunehmen, selbst wenn sie diese gar nicht verkauft haben. Das gilt allerdings nur für solche Geräte, die eine Länge von 25 cm nicht überschreiten. In diesem Fall darf der Kunde 3 gleiche Geräte zur Entsorgung abgeben, ohne dass ihm dafür Kosten entstehen.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz – Regeln über Regeln

Anders sieht es aus bei größeren Geräten. Hier funktioniert oftmals nur der Tausch, ein neues Gerät gegen das Alte. Davon ausgenommen sind Ladengeschäfte die kleiner sind als 400 Quadratmeter. Diese können die Altgeräte zwar freiwillig einsammeln, zum Beispiel in extra dafür vorgesehenen Mülltonnen, allerdings dürfen sie gesetzlich dazu nicht verpflichtet werden. Wichtig für Kunden ist darüber hinaus zu wissen, dass selbst Textilien Elektromüll sein können – nämlich dann, wenn sie zu den sogenannten funktionalen Bekleidungsstücken oder Schuhen gehören und mit einer Licht- oder Wärmefunktion ausgestattet sind. Es ist also weiterhin nicht leicht, den Dschungel an speziellen Regelungen zu durchschauen und das Recycling wirklich einfach für Kunden und Händler zu gestalten. Damit bleibt abzuwarten, ob zukünftig die angestrebte Quote von 65 Prozent erreicht werden kann oder ob das Gesetz allein, so wie es ist, nicht ausreicht.

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