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Richtig entsorgen: Was unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz fällt
Seit dem 1. Juli 2022 gibt es ein neues Gesetzt zur korrekten Entsorgung und Annahme von Altgeräten im Elektronikbereich. Was das alles beinhaltet und wie sich damit die angestrebte Recyclingquote von 65 Prozent erreichen lässt, dass hat sich der Gesetzesgeber genau ausgedacht.
Etwa 45 Prozent der Altgeräte werden in Deutschland fachgerecht entsorgt. Damit liegen wir weit hinter der gewünschten Quote zurück. Die Gründe dafür sind in erster Linie in den komplizierten Rücknahmebedingungen der Händler zu suchen. Da ist es für den Kunden einfach schwer, den richtigen Weg zu finden, um sein Altgerät zu entsorgen. Und das mit fatalen Folgen für die Umwelt. Experten schätzen, das in deutschen Schubladen mehr als 200.000 Handys ungenutzt herumliegen. Dabei enthalten sie wertvolle Metalle, die dringend benötigt werden, um neue Geräte herzustellen. Ein neues Gesetz soll die Entsorgung jetzt einfacher machen, doch was bringt das wirklich?
Augen auf beim Neukauf
Wer sich eine neue Waschmaschine leistet, der kann davon ausgehen, dass der Händler das alte Gerät mit zurücknimmt und fachgerecht recycelt. Anders sieht es aus bei Fönen, Toastern oder ähnlichen Kleingeräten. Diese konnten bislang entweder über den Schrotthändler oder an den entsprechenden Entsorgungsstellen abgegeben werden. Oft zu Ungunsten des Kunden, denn der wusste meist nicht, wohin oder hatte schlicht keine Lust, sich damit zu befassen. Das Ergebnis war, dass viele Altgeräte, die nützliche Metalle enthalten, einfach in den Abfall gegeben wurden. Nun haben Händler die Verpflichtung, egal ob im Ladengeschäft selbst oder im Onlinehandel, Kleingeräte kostenlos zurückzunehmen, selbst wenn sie diese gar nicht verkauft haben. Das gilt allerdings nur für solche Geräte, die eine Länge von 25 cm nicht überschreiten. In diesem Fall darf der Kunde 3 gleiche Geräte zur Entsorgung abgeben, ohne dass ihm dafür Kosten entstehen.
Elektro- und Elektronikgerätegesetz – Regeln über Regeln
Anders sieht es aus bei größeren Geräten. Hier funktioniert oftmals nur der Tausch, ein neues Gerät gegen das Alte. Davon ausgenommen sind Ladengeschäfte die kleiner sind als 400 Quadratmeter. Diese können die Altgeräte zwar freiwillig einsammeln, zum Beispiel in extra dafür vorgesehenen Mülltonnen, allerdings dürfen sie gesetzlich dazu nicht verpflichtet werden. Wichtig für Kunden ist darüber hinaus zu wissen, dass selbst Textilien Elektromüll sein können – nämlich dann, wenn sie zu den sogenannten funktionalen Bekleidungsstücken oder Schuhen gehören und mit einer Licht- oder Wärmefunktion ausgestattet sind. Es ist also weiterhin nicht leicht, den Dschungel an speziellen Regelungen zu durchschauen und das Recycling wirklich einfach für Kunden und Händler zu gestalten. Damit bleibt abzuwarten, ob zukünftig die angestrebte Quote von 65 Prozent erreicht werden kann oder ob das Gesetz allein, so wie es ist, nicht ausreicht.
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